Beitragsordnung
der
Junioren - Förder - Gemeinschaft
Donauebene Bayern 07
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten im Zusammenhang mit § 7 der Satzung der Junioren - Förder - Gemeinschaft Donauebene Bayern 07.
(2) Die Beitragsordnung regelt folgende Leistungen:MitgliedsbeiträgeJährliche Zuwendungen der Stammvereine
§ 2 Zuständigkeiten
(1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
(2) Die jährlichen Zuwendungen der Stammvereine legt der Gesamtvorstand fest.
§ 3 Zahlungsweise und Fälligkeit
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum Beginn des neuen Kalenderjahres fällig, die Mitglieder erteilen dem Verein eine Einzugsermächtigung.
Soweit aufgrund eines Verschuldens des Mitglieds beim Beitragseinzug dem Verein zusätzliche Kosten entstehen (beispielsweise durch Gebühren von Kreditinstituten aufgrund fehlender Deckung des Kontos), sind diese durch das Mitglied zu erstatten.
Eine Änderung der Bankverbindung, Anschriftenwechsel etc. sind unverzüglich mitzuteilen.
Die jährlichen Zuwendungen der Stammvereine werden zur selben Fälligkeit vom jeweiligen Stammverein per Überweisung entrichtet.
§ 4 Zahlungshöhe
Mitgliedsbeiträge:Beitragsform Jahresbeitrag
Erwachsene 12.- EUR
Rentner / Pensionäre 1) 9.- EUR
Azubis, Wehr- / Ersatzdienstleistende, Studenten 1) 9.- EUR
Jugendspieler beitragsfrei
Ehrenmitglieder beitragsfrei
Mitglieder des Gesamtvorstands beitragsfrei
1) Alle ermässigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Bei Vereinseintritt während des laufenden Kalenderjahres wird der Beitrag für die verbleibenden Kalendermonate anteilig berechnet.
Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben.
Jährliche Zuwendungen der Stammvereine:Die Pflicht-Zuwendung der Stammvereine gem. § 7 der Satzung der JFG setzt sich aus zwei Komponenten zusammen und wird wie folgt festgelegt:
Pauschaler Sockelbetrag je Stammverein 500.- EUR
Betrag je Spieler 25.- EUR
Massgebend ist dabei die Anzahl der in der JFG aktiven Jugendspieler des jeweiligen Stammvereins zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung.
Die entsprechenden Abrechnungsunterlagen werden von der JFG erstellt.
§ 5 Datenschutz
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die Daten der Mitglieder sind gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes geschützt. Jedes Mitglied hat das Recht, in seine persönlichen Daten Einsicht zu nehmen.
§ 6 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.01.2007 am 16.01.2007 in Kraft.